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ABB e.V. stellt drei Kandidaten für den Betonkopf Brandenburg vor 
Presseerklärung vom 21.04.2010
ABB e.V. stellt drei Kandidaten für den Betonkopf Brandenburg vor.
Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg e.V. (
Seit 2004 lobt der ABB e.V. jährlich einen Negativpreis für diskriminierendes Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg aus. Verliehen wird der Betonkopf traditionell im Zuge des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderungen. Der diesjährige Aktionstag mit Preisverleihung des ABB e.V. findet am 3. Mai 2010 im Bürgerhaus am Schlaatz, Am Schilfhof 28, in Potsdam statt. Mehr Informationen zum Betonkopf, den Preisträgern und Nominierten der letzten Jahre lassen sich auf der Internetseite unter www.betonkopf-brandeburg.de finden.
Anwärter auf den diesjährigen Betonkopf Brandenburg sind
Landkreis Spree-Neiße
Nachdem der
Die Nominierung soll zum Einen die Verantwortlichen der Baugenehmigungsbehörden wachrütteln, die Brandenburgische Bauordnung insbesondere im Punkt der Barrierefreiheit zu beachten. Zum Anderen werden dem
Busverkehr Oder-Spree GmbH
Der Behindertenbeirat der Stadt Eisenhüttenstadt hat das Unternehmen "Busverkehr Oder-Spree GmbH" (BOS) für den Betonkopf 2010 vorgeschlagen. Als Gründe nannte der Beiratsvorsitzende, Herr Domachowski, den fehlenden Einsatz von Niederflurbussen bei Überlandslinien, fehlende Informationsansagen, die fehlende Barrierefreiheit des neuen Servicebüros des Unternehmens in Eisenhüttenstadt und keinen durchgehend barrierefreien Busverkehr im Eisenhüttenstädter Stadtverkehr. Der
Gerade Menschen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen sind auf einen öffentlichen Personennahverkehr angewiesen, der sich gegenüber den Belangen von Menschen mit Behinderungen besonders aufgeschlossen zeigt. Zudem bekommen die Verkehrsunternehmen Ausgleichzahlungen vom Land für die kostenlose Beförderung von Menschen mit Behinderungen. Die Ausgleichzahlungen werden als Pauschale je nach Anzahl der registrierten Menschen mit Behinderungen im entsprechenden Wirkungskreis angesetzt. Diese Zahlungen erfolgen auch dann, wenn Menschen mit Behinderungen diese Angebote gar nicht selbstständig wahrnehmen können.
Im Falle des BOS wurde zudem deutlich, dass eine ausreichende Beschäftigung mit der Thematik „Barrierefreiheit“ nicht stattgefunden hat und auch im Umgang mit den Interessenvertretern von Menschen mit Behinderungen die notwendige Sensibilität fehlt.
Der
Landkreis Dahme-Spreewald
Die
Die Denkmalschutzbehörden sind gemäß Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz verpflichtet, die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Bereits im Vorfeld der Sanierungen wurde dies von einer engagierten Lübbener Bürgerin gefordert. Trotzdem geht aus einem Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Lübben, Herrn Bretterbauer hervor, dass die Anbringung eines Personenaufzuges an der Außenwand des Schlosses Lübben durch die zuständige Denkmalbehörde abgelehnt wurde.
Dass die Anbringung von Außenfahrstühlen mit dem Denkmalschutz vereinbar ist, zeigen die Beispiele vieler denkmalgeschützter Amtsgerichte im Land Brandenburg. Dort ist der Einbau von Aufzügen aufgrund des Transportes von Akten und Unterlagen unerlässlich. Für die Beförderung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind hingegen solche Zugeständnisse nicht immer zu erwarten.
Der



