Postkarte für den Monat Juli - 2026

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Öffentlicher Sportplatz in Potsdam Waldstadt
Fotoaufnahme Februar 2026

Mitten im Leben – und trotzdem ausgeschlossen. Sport und Bewegung fördern Gesundheit, Gemeinschaft und Teilhabe.
Doch wer einen Rollstuhl nutzt, bleibt hier bereits am Eingang stehen. Das Drehkreuz verhindert den selbstständigen Zugang
zur öffentlichen Sportanlage. Barrierefreiheit endet nicht am Parkplatz oder Gehweg – sie muss bis zum Ziel führen.
Denn öffentliche Angebote sollten wirklich allen Menschen offenstehen.

Postkarte für den Monat Juni - 2026

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Haltestelle „Nauener Tor“ in Potsdam
Fotoaufnahme März 2026

Zwischen Bahnsteig und Straßenbahn klafft eine Barriere.
Was für viele Menschen nur ein kleiner Schritt ist, kann für andere
das Ende der selbstständigen Mobilität bedeuten. Wer auf einen Rollstuhl,
Rollator oder andere Hilfsmittel angewiesen ist, benötigt hier oft Unterstützung.
Barrierefreiheit darf nicht vom Zufall abhängen.
Wann wird aus einer Haltestelle mit Barrieren endlich eine barrierefreie Haltestelle?

Postkarte für den Monat Mai - 2026

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Friedrich-Ebert.Straße 79, 14467 Potsdam
Fotoaufnahme April 2026

Der Briefkasten der Landeshauptstadt Potsdam soll für alle Bürger*innen
erreichbar sein. Derzeit führt jedoch nur eine Treppe zum Briefkasten.
Die vorhandene Rampe ist durch die Baustelle blockiert und nicht nutzbar.
Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder anderen Mobilitätseinschränkungen
wird der Zugang dadurch erschwert oder unmöglich gemacht. Auch für blinde
und sehbehinderte Menschen entstehen zusätzliche Hindernisse.
Barrierefreiheit muss auch während Bauarbeiten erhalten bleiben.

Postkarte für den Monat April - 2026

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Friedrich-Ebert.Straße / Ecke Erika-Wolf-Str.
14467 Potsdam / Fotoaufnahme Oktober 2025

„Denkmalschutz schlägt Barrierefreiheit“?
Neubau in Potsdam – und kein barrierefreier Zugang. Stattdessen führen Stufen zum Eingang.
Die Begründung: Das Erscheinungsbild der Umgebung soll erhalten bleiben.
Ein Blick ins Brandenburgische Denkmalschutzgesetz zeigt:
§ 1 Abs. 4 fordert, „die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.“

Barrierefreiheit ist kein Widerspruch zum Denkmalschutz, sondern Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe.