Postkarte für den Monat Dezember - 2025

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Symbolfoto einer Fotobox

Man möchte meinen, dass im heutigen, digitalen Zeitalter und der Nutzung von Smartphones
so eine auf der Vorderseite abgebildete Fotobox gar nicht mehr genutzt wird. Dennoch erfreuen
sich immer noch sehr viele Leute an diesen Boxen, da diese ein unterhaltsames Medium sind
und für Abwechslung sorgen. Nützlich sind diese zudemauch zum Beispiel für das Erstellen
von Passfotos. Schade nur, dass die Anwendbarkeit für Menschen im Rollstuhl leider nicht gegeben ist.
Jedenfalls nicht für diejenigen, welche den Rollstuhl nicht selbständig verlassen können.

Postkarte für den Monat November - 2025

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Symbolfoto einer eines Einkaufszentrums in
Brandenburg

Jeder kennt die Pfandautomaten in unseren Supermärkten und fast
flächendeckend steht zudem die Möglichkeit für die Kunden zur
Verfügung, ihr Pfand an gemeinnützige, soziale Projekte zu spenden.
So unter anderem auch an Behindertenverbände. Ausbaufähig hingegen
ist in den meisten Fällen jedoch das Thema der Barrierefreiheit.
Wie auf dem Foto zu erkennen, fällt es insbesondere Rollstuhlfahrer*in schwer,
an die Einwurföffnung zu gelangen.

Postkarte für den Monat Oktober - 2025

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Symbolfoto einer Apotheke in Bestand
Fotoaufnahme: Mai 2025

Müssen nur Apotheken im Neubau barrierefrei sein oder gilt die Barrierefreiheit
auch für Apotheken in Bestandsgebäuden? Ein Urteil des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf aus dem Jahr 2020 hat seitdem mehr Klarheit in dieser Frage gebracht.
Die Verpflichtung von Bestandsapotheken, Zugangsbarrieren zu beseitigen,
wurde verstärkt. Vorab war dies nicht klar definiert.

Mehr zum Urteil finden Sie in einem Artikel vom "bfb":
https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/urteil-barrierefreie-eingaenge-bestandsgebaeude

Das vollständige Urteil ist zu finden unter folgendem Link:
https://openjur.de/u/2202132.html

Postkarte für den Monat September - 2025

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Tram-Haltestelle Potsdam „Luftschiffhafen“
Fotoaufnahme: Februar 2025

Ja, es gibt auch blinde Menschen bzw. Menschen mit Sehbeeinträchtigung, die in der MBS-Arena
zum Beispiel ein Spiel der Handballer*in oder Volleyballer*in erleben möchten oder bei anderen
Sportveranstaltungen teilhaben wollen. Um die Arena bzw. Sportstätte zu erreichen, müssen sich
blinde Personen unmittelbar vor dem Gelände einer Gefahrenzone aussetzen.

Der Blindenleitstreifen ist nicht korrekt angelegt!
Es fehlt eine Ampelanlage mit akustischem Signal!