Postkarte für den Monat Juni - 2023

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Symbolbild eines Bahnsteiges
(Quelle: Verbraucherschutzzentrale NRW)

„Ansage beachten“ ist eine gängige Information an Bahnsteigen. Zur Umsetzung der Barrierefreiheit ist die Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips erforderlich. In den Richtlinien des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg wird dieses Prinzip leider nur „empfohlen“ und nicht vorgeschrieben.

Das ist aus dem Hintergrund sehr kritisch zu betrachten, da bereits seit Januar 2013, sprich seit 10 Jahren, die Novelle des Personenbeförderungsgesetztes in Kraft getreten ist, nach welcher der Gesetzgeber die entsprechenden Aufgabenträger dazu verpflichtet hat, bis Ende des Jahres 2021 den Öffentlichen Personennahverkehr vollständig barrierefrei zu gestalten.

In der Erarbeitung einer ad-hoc-Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände im September 2014 steht beschrieben: Das Zwei-Sinne-Prinzip besagt, dass es im Grunde nach bei wesentlichen Informationen und Orientierungshilfen immer zwei der drei Sinne - Hören, Sehen und Tasten - angesprochen werden müssen. Ist das Hören zum Beispiel eingeschränkt, ist der / die Betroffene darauf angewiesen, den ausgefallenen Sinn bestmöglich durch den verbleibenden zu kompensieren oder aber als dritten Sinn auch das Tasten zu nutzen.